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   RG, 08.11.1889 - 2450/89   

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RG, 08.11.1889 - 2450/89 (https://dejure.org/1889,265)
RG, Entscheidung vom 08.11.1889 - 2450/89 (https://dejure.org/1889,265)
RG, Entscheidung vom 08. November 1889 - 2450/89 (https://dejure.org/1889,265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Begründet es die Revision, wenn in einem Falle der notwendigen Verteidigung erst bei Beginn der Hauptverhandlung dem Angeklagten von Amts wegen ein Verteidiger bestellt ist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 20, 38
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    § 338 Nr. 8 StPO setzt einen in der Hauptverhandlung ergangenen Gerichtsbeschluß (RGSt 20, 38, 39; OGHSt 2, 193, 198; Urt. des Senats vom 26. November 1953 - 4 StR 27/53), also einen Beschluß des erkennenden Gerichts voraus.
  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63

    Einhaltung der Ladungsfrist für den Verteidiger - Bestellung eines Verteidigers

    Ob anders zu entscheiden wäre, wenn die verspätete Beiordnung des Verteidigers auf einem Rechtsirrtum des Vorsitzenden beruht (RGSt 20, 38), kann dahinstehen.

    Da hierüber kein Gerichtsbeschluß in der Hauptverhandlung erging, ist kein Fall unzulässiger Beschränkung der Verteidigung im Sinne des § 338 Nr. 8 StPO gegeben (RGSt 20, 38; BGH Urt. vom 14. Mai 1957 - 5 StR 145/57 -, insoweit BGHSt 10, 278 nicht abgedruckt).

  • BGH, 24.02.1972 - 4 StR 458/71

    Auswirkungen der Nichtvernehmung eines Zeugen und der Verurteilung eines

    § 338 Nr. 8 StPO setzt einen Gerichtsbeschluß in der Hauptverhandlung voraus (vgl. u.a. RGSt 20, 38, 39; OGHSt 2, 193, 198; BGH Urteil vom 26. Juli 1968 - 4 StR 280/68).
  • BGH, 13.12.1951 - 4 StR 712/51

    Rechtsmittel

    Es fehlt demnach schon an der Voraussetzung des § 338 Nr. 8 StPO, dass ein die Verteidigung beschränkender Gerichtsbeschluss in der Hauptverhandlung gefasst worden ist (RGSt 20, 38; Löwe-Rosenberg, § 338 Anm 18 b).
  • BGH, 19.04.1956 - 4 StR 75/56

    Rechtsmittel

    Der in RGSt 20, 38 behandelte Fall war anders gelagert, weil dort dem Angeklagten der Verteidiger erst bei Beginn der Hauptverhandlung bestellt worden war und er sich mit dem Verteidiger nicht vor seiner Vernehmung verständigen konnte.
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